Feuerpolizei

Feuerpolizei

Das Gesuch an die Feuerpolizei ist zusammen mit dem Baugesuch an das Bauamt der Gemeinde DisentisMustér einzureichen.

Für die Errichtung von neuen Bauten sowie für die Vergrösserung - resp. komplexen Sanierung - benötigt es eine Bewilligung der Feuerpolizei.

Des Weiteren benötigt es eine Bewilligung der Feuerpolizei für folgende Arbeiten:

  • Errichtung oder Ersatz von Zentralheizungen
  • Errichtung oder Ersatz von Öltanks
  • Errichtung oder Ersatz von Specksteinöfen, Cheminées etc.
  • Errichtung oder Ersatz von Gasdepositen und -Vorrichtungen
  • Errichtung oder Sanierung von Kaminen
  • Errichtung oder Ersatz von Küchen
  • Errichtung einer neuen Ventilation und den Ersatz von vorhandenen Ventilationen
  • Interne Sanierungen von Bauten und Anlagen zur Beherbergung (Hotels, Pensionen, Restaurants etc.)
  • Interne Sanierungen von Geschäftsbauten

Diese Liste dient als Beispiel. Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die Feuerpolizei (Tel. 081 936 06 00; E-Mail feuerpolizei@gvg.gr.ch) gerne Auskunft. Das Formular für das Baugesuch finden Sie hier oder im Virtuellen Schalter (unter Downloads).


Periodische Kontrollen

Die Feuerpolizei ist dazu verpflichtet, perdiodische Kontrollen bei öffentlichen Bauten durchzuführen. Des Weiteren kontrolliert sie periodisch Garaschen über 150 m2 Oberfläche und alle Bauten, welche zur Aufbewahrung von entflammbaren Materialien. Im Übrigen kontrolliert sie alle Bauten mit Holzheizungen, Gasölheizungen etc.