AHV-Zweigstelle

AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle Disentis/Mustér ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Wir informieren und beraten Sie gerne bei Fragen zu:


AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die AHV ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz (1. Säule). Sie soll den Existenzbedarf im Alter oder im Todesfall decken. Als Volksversicherung ist die AHV für alle obligatorisch.


IV (Invalidenversicherung)

Den Bezügerkreis bilden Personen, die aufgrund von Geburtsgebrechen, Krankheit oder Unfall behindert sind. Hauptzweck der IV ist die (Wieder-) Eingliederung ins Erwerbsleben oder in einen der Erwerbstätigkeit gleichgestellten Aufgabenbereich (z.B. Haushalt, Ausbildung).


EL (Ergänzungsleistungen)

Die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge- oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.


FZ (Familienzulagen)

Mit der Ausrichtung von Familienzulagen wird ein teilweiser Ausgleich der Familienlasten bezweckt. Die kantonalen FZ an Arbeitnehmer umfassen Kinderzulagen, einige zudem Ausbildungs- und Geburtszulagen, Erziehungsgelder und Krippenbeiträge.


EO (Erwerbsersatzordnung)

Personen, die Militärdienst, Zivilschutz oder Zivildienst leisten, vergütet die EO einen Teil des Erwerbsausfalls.


ALV (Arbeitslosenversicherung)

Die ALV deckt die Risiken der Arbeitslosigkeit ab. Zudem dient sie der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit durch arbeitsmarktliche Massnahmen (Kurse, vorübergehende Beschäftigungen, Praktikum, Ausbildungszuschüsse und Einarbeitungszuschüsse).


Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.

Anmeldung
Die Anmeldung ist vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den erforderlichen Beilagen der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Meldefrist
Die Anmeldungen sind während des ganzen Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2013 nicht bis am 31.12.2013 eingereicht wird.

Formular
Das Formular zur Anmeldung sowie weitere Informationen bezüglich der IPV erhalten Sie hier.


Die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden bietet online ausführliche Informationen zu sämtlichen Dienstleistungen. Weiterhin finden Sie zahlreiche Formulare, welche direkt online ausgefüllt werden können.