Verlängerung des Abgabetermins
Eine Verlängerung des Abgabetermins der Steuererklärung kann schriftlich, per E-Mail oder via Telefon beim Gemeindesteueramt eingereicht werden. Die Anfrage zur Verlängerung der Steuererklärung muss rechtzeitig bis spätestens am 31.03 eingereicht werden.
Steuerrechnungen
Die Steuerrechnungen sind innerhalb von 90 Tagen zu begleichen. Eine Anfrage um Ratenzahlung muss rechtzeitig (vor Ablauf des Rechnungstermines) an das Gemeindesteueramt gestellt werden.
Steuerfuss
Steuerfuss bis 31.12.2023 110%, ab dem 01.01.2024 99%
Liegenschaftssteuer 1.7‰
Handänderungssteuer 2%